AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der KFE GmbH – Lippstadt – Erwitter Straße 105 in 59557 Lippstadt
1. Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen des
Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen (Entwickeln und Prüfen von Produkten sowie das Testen von Systemen-Fahrzeug-Test).
Sie gelten nicht für den Bereich industrielle Forschung.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag mit uns gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde unser Angebot vorbehaltlos annimmt und ihm unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der Ausführung der Leistung beginnen. Erteilen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie die etwaige Zusicherung von Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
3. Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflicht
3.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir nur die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorgaben erbringen.
3.2 Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Kunden als Folge sachgerechter Durchführung unserer Leistung leisten wir keinen Ersatz.
3.3 Wird im Rahmen einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung durch Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen unser eigenes Gerät beschädigt oder zerstört, so sind wir berechtigt, vom Kunden Ersatz zu verlangen.
3.4 Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Kunden erfolgt auf seine Kosten und Gefahr. Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
3.5 Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände
des Einzelfalls kein Anlass besteht.
3.6 Soweit zur Durchführung unserer Leistung ein- oder mehrmalige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, ihm den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben davon unberührt.
3.7 Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die
notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden.
4. Fristen und Termine
4.1 Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Fristen laufen in jedem Fall
erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Leistungszeit
angemessen.
4.2 Für den Fall von Verzögerungen durch von uns unverschuldete Umstände (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, behördliche Maßnahmen, etc.) sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
4.3 Bei Annahmeverzug des Kunden oder Verletzung von Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen.
4.4 Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Verzug oder wird die Leistung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.5 Mit der Vereinbarung über die Belegung von Prüfanlagen zu einem bestimmten Termin, verpflichtet sich der Auftraggeber gleichzeitig zur Zahlung des Ausfallschadens entsprechend der nachfolgenden Regelung, sofern eine Nutzung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erfolgt und durch die KFE GmbH eine andere Nutzung nicht gefunden werden kann. Entstehen durch Terminänderungen oder Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers etwaige Stornierungskosten bei Dritten, trägt der Auftraggeber diese in jedem Fall in vollem Umfang. Im Übrigen sind Terminänderungen oder Terminabsagen durch den Auftraggeber bis zu 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Prüftermin möglich, ohne dass hierdurch weitere Kosten entstehen. Nach Ablauf der o. g. Fristen ist vom Auftraggeber bei Terminverschiebungen oder Terminänderungen der volle Auftragswert zu vergüten. Absagen für bereits bestellte Termine müssen in schriftlicher Form erfolgen.
5. Abnahme
5.1 Soweit unsere Leistung der Abnahme bedarf, ist der Kunde hierzu verpflichtet. Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, die Beseitigung dieser Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
5.2 Bei unberechtigter Verweigerung der Abnahme durch den Kunden gilt diese als erfolgt.
5.3 Geistige Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 20 Tagen nach deren Zugang in schriftlicher Form ausdrücklich Vorbehalte erhebt. Sofern sich bei Überprüfung die Vorbehalte als unberechtigt erweisen, fallen dem Kunden die entstandenen Mehrkosten zur Last.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs der Auftragsleistung geht auf den Vertragspartner über, sobald wir diese einem Spediteur oder sonstigen Person zum Zwecke der Beförderung übergeben haben, bzw. mit Anzeige der Fertigstellung und vertragsgemäßer Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung, bei Datenübertragen mit Absendung der Daten.
7. Preise und Zahlungen
7.1 Maßgeblich sind die von uns genannten Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die Zahlung sofort und ohne Abzüge nach Rechnungslegung fällig.
Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen im Einzelfall Schecks oder Wechsel angenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber. Etwaige Diskontspesen sind vom Kunden zu tragen, Schecks oder Wechselspesen erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge vorbehaltlos auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind.
7.2 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur im Falle rechtskräftig festgestellter oder unstreitiger Forderungen berechtigt. Stehen uns gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen zu, so bestimmen wir, auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird.
7.3 Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten.
7.4 Bei Zahlungsverzug ist die Forderung gemäß § 288 BGB mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die KFE GmbH behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verzuges vor.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der KFE GmbH.
8.2 Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der KFE GmbH nicht zulässig.
9. Gewährleistung
Sollten wir eine fehlerhafte Leistung erbracht haben, hat uns der Kunde Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Fristen zu geben. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht zum Rücktritt oder Minderung. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, sofern der Wert oder die Tauglichkeit nicht nur unerheblich gemindert ist.
10. Haftung
10.1 Die Haftung – egal aus welchem Rechtsgrund – ist begrenzt auf den Wert des Einzelauftrags, soweit die Pflichtverletzung, die zur Schädigung geführt hat, auf fahrlässigem Handeln beruht. Die Haftung begrenzt sich in diesem Falle auf nach dem Vertragszweck vorhersehbare, typische Schäden. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch im Falle deliktsrechtlicher Haftung und sowohl für Schäden, die gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen der KFE GmbH verursacht haben.
10.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für die fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten, die Haftung begrenzt sich in diesem Falle jedoch auf nach dem Vertragszeck und bei Vertragsschluss vorhersehbare, typische Schäden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt keinerlei Haftungsbegrenzung.
10.3 Werden durch vorsätzliche Handlungen oder durch grobes Verschulden der KFE GmbH, deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen Schäden verursacht, so haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.4 Im Bereich der Schwingungsprüfungen gelten die Schwingungsaufnahmen und Prüflinge für das KFE als ein Produkt. Der ausgestellt Konformitätsnachweis gilt nur für das Produkt.
11. Urheberrechte
Die Weitergabe und Verwertung unserer Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus, insbesondere deren Veröffentlichung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Für die Einhaltung der für die Verwertung unserer Leistung geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er hat uns von allen eventuellen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung freizustellen.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Standort Lippstadt.
13. Anwendbares Recht
Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des vereinheitlichten UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Stand: Juni 2013